Liebe Leser und Leserinnen. Vorab gleich mal: Entschuldigung! Jetzt wirds mal kurz staubtrocken. Auch wenns ursprünglich mal um Saft ging. Halten Sie durch, andere mussten das auch.
Absatzfondsgesetz
[...]
§ 2 Aufgaben:
(1) Der Absatzfonds hat den Absatz und die Verwertung von Erzeugnissen der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft durch Erschließung und Pflege von Märkten im In- und Ausland mit modernen Mitteln und Methoden unter Berücksichtigung der Belange des Verbraucher-, Tier- und Umweltschutzes zentral zu fördern. Er soll dabei auch auf die Verbesserung der Qualität und Sicherheit sowie der Marktorientierung von Erzeugnissen hinwirken.
(2) Zur Durchführung seiner Aufgaben bedient sich der Absatzfonds, vorbehaltlich der Absätze 3 und 5, einer zentralen Einrichtung der Wirtschaft, die den Absatz und die Verwertung von Erzeugnissen der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft zu fördern hat und kein eigenes erwerbswirtschaftliches Warengeschäft betreiben darf. In dem Aufsichtsorgan dieser Einrichtung muß der Absatzfonds durch mindestens drei Mitglieder vertreten sein, die den Organen des Absatzfonds angehören.
(3) Zur Durchführung seiner Aufgaben, soweit sie die Marktberichterstattung betreffen, bedient sich der Absatzfonds einer besonderen zentralen Einrichtung der Wirtschaft. Diese soll die Markttransparenz verbessern, wobei sie dem Interesse aller am Markt Beteiligten zu dienen hat.
usw. usf. (Quelle: Juris)
Durchgehalten? Klasse. Kirstin Walther vom Saftblog hats auch geschafft und sich, aufgrund eigener Betroffenheit einige Gedanken zum Nutzen dieses “Dings” gemacht…
“Dieses Gesetz wurde Ende der 60er Jahre verabschiedet, weil um die Absätze der deutschen Ernährungswirtschaft gebangt wurde. Der Grund hierfür waren immer höher werdende Einfuhren von Obst und Gemüse etc. aus dem Ausland (z.B. Italien). Deswegen wurde beschlossen, Geld von den betroffenen Unternehmen einzusammeln, um den Verbraucher darauf hinzuweisen, doch lieber deutsches Fleisch und deutsche Äpfel zu kaufen.”
...und dabei festgestellt, dass es sich eigentlich um ein Importförderungsgesetz für ausländische Erzeugnisse handelt:
“Ich weiß nicht, ob ich ein Brett vor dem Kopf habe, aber wenn ich viele Tonnen Obst kaufen muß, um viel Saft zu keltern und zu verkaufen, dann greife ich doch lieber auf Ware aus dem Ausland zurück, welche erstens in der Regel viel billiger ist und zweitens von diesem Beitrag befreit, oder? “
Die Prüfung bei den Walthers dauerte 1 Tag für Abgaben von circa 30 Euro pro Jahr.
Wieder einmal lernen wir: “Gut gemeint ist das Gegenteil von gut gemacht”.
Anstelle eines Schlußsatzes der in der Überschrift angedeutete Verweis auf den satanarchäolügenialkohöllischen Wunschpunsch, dem Märchen von Michael Ende:
“In der Silvesternacht wollen der böse Zauberer Beelzebub Irrwitzer und seine fiese Tante, die Geldhexe Tyrannja Vamperl, mit Hilfe eines speziellen Wunschpunsches Unheil über die Welt bringen, damit sie ihr Soll an bösen Taten für das Jahr noch rechtzeitig erfüllen können, andernfalls werden sie von der Administration der Hölle gepfändet. Der romantische, naive Kater Maurizio di Mauro und der ruppige Rabe Jakob Krakel, die vom Hohen Rat der Tiere beauftragt sind, Zauberer und Geldhexe unauffällig zu überwachen, versuchen, das Brauen des Punsches zu sabotieren.” (Quelle: Wikipedia)
P.S.: Wo bleibt eigentlich das entsprechende Gegenstück für kleine, aber feine Unternehmensberater? Wenns geht, bitte auf kontinentaleuropäischer Ebene, damit meine Schweizer Leser außer Spaß auch was davon haben.