“Du weisst schon wer” hat ab sofort etwas dagegen, dass das Suchen im Internet nach Ihm benannt wird. Und so ist ab sofort der Begriff “googeln” ähnlich unerwünscht wie die Dementoren auf Hogwarts.
bq. “Search engine giant Google, known for its mantra ‘don’t be evil’, has fired off a series of legal letters to media organisations, warning them against using its name as a verb.” (Quelle: “Independent Online”:http://news.independent.co.uk/business/news/article1218805.ece)
Ein “RIDDIKULUS”:http://www.harrypotterwiki.de/index.php/Riddikulus gen Google.
via “Andreas Göldi”:http://konvergenz.kaywa.com/p315.html und “Medienrauschen”:http://www.medienrauschen.de/archiv/2006/08/14/wenn-die-suchmaschine-mit-dem-grossen-g-durchdreht/


Ich habe einen interessanten Kommentar eines (amerikanischen) Users zu diesem Thema gelesen. Da ich nicht das nötige Fachwissen habe, kann ich seine Aussage nicht bestätigen, sie klingt aber nachvollziehbar:
Ein rechtlich geschützter Begriff verliert seinen Schutz, wenn der Rechteinhaber unrechtmäßigen Gebrauch nicht zu unterbinden versucht. D.h. im Klartext: Wenn Google nicht zeigt, dass sie ihre Marke zu schützen versuchen, verlieren sie ihren Anspruch auf die Marke und jeder darf sie frei verwenden.
Das bezieht sich auf amerikanisches Recht. Wie es mit dem deutschen Recht steht, weiß ich nicht.
Mit dieser Verpflichtung, falls sie für Markeninhaber wirklich existiert, ließen sich auch die zahlreichen irrsinnigen Abmahnungen in der Konzernwelt erklären … Alles nur zum Schutz der Marke.
Man muß, zumindest bei uns, eine Marke im wirtschaftlichen Verkehr gebrauchen, sonst verfällt sie bzw. kann nicht verlängert werden. Das wird in USA ähnlich sein.
Es wird vielleicht so sein, dass Google verhindern möchte, dass der Name eine allemein gültige Bezeichnung wird. Das ist nämlich – zumindest im deutschen Markenrecht – ein absolutes Schutzhindernis (“http://www.marken-recht.de/”:http://www.marken-recht.de/).