Mit Notebooks ergonomischer arbeiten
Zweiter und (vorerst) letzter Teil zum Thema ergonomische Computerarbeitsplätze, heute mit Fokus auf dem Arbeiten mit Notebooks. Grundsätzlich gilt in Deutschland ja die so genannte Bildschirmarbeitsverordnung. Auslegungsbedürftig sind dabei Notebooks. Für diese gilt die Bildschirmarbeitsverordnung nämlich nur dann, wenn sie dauerhaft und fest am Arbeitsplatz eingesetzt werden.
Auf behördendeutsch liest sich das so:
“Bildschirmgeräte für den ortveränderlichen Gebrauch, sofern sie nicht regelmäßig an einem Arbeitsplatz eingesetzt werden, sind von der Verordnung ausgenommen.” (Quelle: Auslegungshinweise zur Bildschirmarbeitsverordnung des Länderausschuß für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI))
Warum ist das wichtig? Nun, Notebooks haben prinzipbedingte ergonomische Schwächen:
- Bildschirm und Tastatur sind nicht voneinander getrennt und damit nicht flexibel positionierbar
- Somit wird zumeist auch kein optimaler Sehabstand erreicht
- Der Bildschirm ist nicht flexibel in Höhe und Ausrichtung einstellbar
- Die Tastaturausführung ist nicht sonderlich ergonomisch
- Die Qualität der Zeichendarstellung ist evtl. mangelhaft, etwa wenn zu hohe Auflösungen mit niedrigen Bildschirmdiagonalen gefahren werden (1400×1050 auf 14”-Display)
Weiterlesen: Ergonomie, Arbeitsplatz, Mobiles Arbeiten
Geschrieben von Alexander Greisle am 21. Dezember 2006, Lizenz
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Das
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