Dass der Inlandsgeheimdienst ohne Rechtsgrundlage seit zwei Jahren private PCs heimlich online durchsucht hat, das dürfte inzwischen allen Lesern bekannt sein. Heribert Prantl hat in der Süddeutschen einen sehr lesenswerten Kommentar geschrieben, der meine Meinung voll und ganz wiederspiegelt: Digitale Chuzpe

Zwei Auszüge daraus:

“Die von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble jetzt eingeräumten Online-Razzien des Verfassungsschutzes in privaten Computern sollte man nicht so billig davon kommen lassen. Sie sind unerhört.

Sie sind unerhört, weil der Verfassungsschutz, vom Bundesinnenministerium dazu angestiftet, verfassungswidrig gehandelt hat und weil das Ministerium den Bundestag nicht nur in seinen Kontrollrechten missachtet, sondern ihn mehrfach genasführt und getäuscht hat.”

“Die Unterrichtung [der Kontrollorgane] wurde verabsäumt; Begründung: keine Zeit. Zwei Jahre lang hat der Inlandsgeheimdienst private Computer in unbekannter Zahl gehackt, ohne dass es irgendeine auch nur ansatzweise rechtsstaatliche Kontrolle gegeben hätte.”

Halten wir fest: Herr Schäuble und Frau Zypries sind in Personalunion unser Verfassungsminister. Eine ihnen unterstellte Behörde hat mit deren Wissen eine ziemlich lange Zeit verfassungswidrig gehandelt. Herrn Schäuble ist zuzumuten, dass der die Dienstanweisungen kennt, die sein Vorgänger erlassen hat – noch dazu solche mit derartig brisantem Inhalt – und weiß, was in seinen Behörden vor sich geht. Man kann schon zu dem Eindruck kommen und der Meinung sein, dass Herr Schäuble als Verfassungsminister wissentlich rechtswidrige Online-Durchsuchungen zumindest geduldet hat.

Warum führt so etwas nicht zum erzwungenen Rücktritt der Verfassungsminister oder deren Rauswurf? Wie würde und wird eine solch eklatante Pflichtverletzung eines Mitarbeiters in der freien Wirtschaft gehandhabt?

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Geschrieben von Alexander Greisle am 29. April 2007, Lizenz
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