Andreas Lutz weist im Blog von gruendungszuschuss.de auf die neuen Regelungen für geringwertige Wirtschaftsgüter hin, die ab 01.01.2008 in Deutschland in Kraft treten, und deren Auswirkungen auf die persönliche Steuererklärung. Es gibt noch einen zweiten Punkt für alle Hersteller und Verkäufer: Welche Auswirkungen hat das auf Ihre Preisgestaltung?

Vorab ganz kurz zur Neuregelung, vielleicht kennt sie noch nicht jeder:

  • Wirtschaftsgüter dürfen künftig bis zum Preis von 150 Euro netto sofort in voller Höhe abgeschrieben werden (bisherige Grenze: 410 Euro netto).
  • Wirtschaftsgüter mit einem Anschaffungspreis von 150 bis 1.000 Euro netto landen künftig in einem Sammelposten und müssen zwingend über fünf Jahre abgeschrieben werden. Das ist für viele Güter, die bisher über 3 Jahre abgeschrieben wurden, z.B. Computer und Drucker, eine Verschlechterung um 2 Jahre.
  • Die 150 Euro müssen im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben werden, bisher bestand ein Wahlrecht.
  • Wird ein Wirtschaftsgut nicht mehr genutzt, z.B. aufgrund eines Defektes, muß es weiter die vollen 5 Jahre abgeschrieben werden. Die bisher mögliche Sonder-AfA entfällt ersatzlos.

Wir reden hier über ein Preissegment, in dem viele Gegenstände des täglichen Arbeitslebens angesiedelt sind. Vom Bürostuhl (für 400 Euro bekommt man einen rückenschonenden, für 149 Euro das Gegenteil) über den PC und den Drucker, das Backup-Laufwerk, die Kamera, das Navigationssystem, den Beamer, das etwas bessere Handy und, und, und.

Auf den ersten Blick fallen die Auswirkungen für die persönliche Steuererklärung auf. Besonders betroffen sind die kleinen Unternehmen, deren Investitionen häufig im Preissegment bis 1000 Euro liegen. Sie sind nun besonders von den deutlich schlechteren Abschreibungsregeln betroffen. Von den steuerlichen Entlastungen der Kaptialgesellschaften profitieren sie hingegen nicht. Gegenfinanzierung auf dem Rücken der zunehmenden Zahl der kleinen Firmen und der bisher geförderten Ich-AGs. Nun ja.

Aber das soll hier gar nicht das Hauptthema sein. Ich würde gerne im folgenden einen zweiten Blick auf einen anderen Punkt richten: Auf die notwendigen Überlegungen zur Preisgestaltung bei Herstellern bzw. Händlern.

Welche Auswirkungen wird das für Sie als Hersteller oder Verkäufer von Produkten im Preissegment von 151 bis 1000 Euro haben?

Zwei Preisregionen spielen eine Rolle: Zwischen 150 und 410 Euro, also die verschobenen Grenzen für die sofortige Abschreibung, und zwischen 410 und 1000 Euro, also die Verschlechterung der Abschreibungsdauer von 3 auf 5 Jahre. Besonders interessant sind die oberen und unteren Grenzregionen.

  • Ist es besser 1001 Euro statt 980 Euro zu verlangen, da dann die Abschreibungsmöglichkeiten für die Kunden wieder besser sind (3 statt 5 Jahre, Sonder-Afa möglich)?
  • Muß ich 149 Euro verlangen statt der kaufmännisch realistisch kalkulierten 169 Euro um die Kunden nicht zu verlieren, die aufgrund der dann besseren Abschreibung (sofort den vollen Betrag statt Stückelung auf 5 Jahre) auf diese Preisgrenze achten?
  • Sind Sie Hersteller? Welche Maßnahmen können Sie heute, ein halbes Jahr vor in Kraft treten dieser Regelung, einleiten um preislich reagieren zu können?
  • Sind Sie Verkäufer? Welche Auswirkungen kann das auf Ihre Margen und die verkauften Stückzahlen haben, wenn die Hersteller diese Aspekte nicht in die Händlereinkaufspreise einfließen lassen und Sie deswegen nicht oder nur mit Verlust reagieren können?
  • Was passiert, wenn die Kunden die bei Ihnen gekauften Geräte weiterhin zum Ende des Abschreibungszeitraumes austauschen, jetzt allerdings erst nach fünf und nicht schon nach drei Jahren?
  • Wie machen Sie Ihre ausländischen (Vor-)Lieferanten auf diese Umstände aufmerksam?
  • Wie werden Sie die neu gestalteten Preise und die Überlegungen dahinter dem Kunden zu kommunizieren und zu Ihrem Vorteil zu bewerben?

Ich kann nur von mir als Kunden reden. Mein Kaufverhalten wird sich ändern.

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Geschrieben von Alexander Greisle am 29. Juni 2007, Lizenz
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